Baustellen-LSA mit Fußgängerführung berechnen
Mit dem Signalzeitenplaner lassen sich Signalzeiten für temporäre Lichtsignalanlagen – im Sprachgebrauch oft auch Baustellenampel genannt – an Baustellen strukturiert und nachvollziehbar ermitteln. Berücksichtigt werden unter anderem Zwischenzeiten, Umlaufzeit, Freigabezeiten, Räumzeiten sowie die sichere Führung von Fußgängern. Die Ergebnisse werden als übersichtlicher Signalzeitenplan für Kfz- und Fußgängersignale dargestellt.
Was ist eine Baustellen-LSA?
Eine Baustellen-LSA ist eine temporäre Lichtsignalanlage zur sicheren Regelung des Verkehrs im Bereich einer Arbeitsstelle. Sie wird beispielsweise bei Fahrbahnverengungen, wechselseitiger Verkehrsführung oder gesicherten Fußgängerquerungen eingesetzt. Die Signalzeiten müssen zur Verkehrsführung, zur Länge des Arbeitsstellenbereichs und zu den beteiligten Verkehrsströmen passen.
Was wird mit dem Signalzeitenplaner berechnet?
- Zwischenzeiten zwischen den Verkehrsströmen
- Grün-, Gelb-, Rot- und Rot-Gelb-Zeiten
- Umlaufzeit der Lichtsignalanlage
- Mindest- und Maximalprogramme
- Ein- und Ausschaltprogramme
- Gelbblinkprogramm
- Freigabezeiten des Fußgängerverkehrs
- Signalgruppen K1 bis K4
- Fußgängersignale F1 und F2
- Zusätzliche Signalgruppen BF1 und BF2
- Übersichtliche Timeline und Signalzeitenpläne
LSA mit Fußgängerführung
Bei einer Baustellen-LSA mit Fußgängerführung müssen die Freigabe- und Räumzeiten des Fußverkehrs mit den Kfz-Signalgruppen abgestimmt werden. Der Signalzeitenplaner stellt die Zustände von K1 bis K4 sowie F1, F2, BF1 und BF2 auf einer gemeinsamen Zeitachse dar. Dadurch werden zeitliche Abhängigkeiten und mögliche Konflikte besser nachvollziehbar.
Welche Unterlagen sind für eine Baustellen-LSA erforderlich?
Für den Betrieb einer temporären Lichtsignalanlage sind nicht nur die Aufstellung der Signalgeber, sondern auch die Signalsteuerung und die zeitlichen Abläufe festzulegen. Diese Festlegungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Bei temporären Lichtsignalanlagen sind die verhaltensrelevanten Festlegungen – insbesondere Signallage, Phasenfolge und Signalzeiten – durch die zuständige Behörde anzuordnen. Dies gilt auch für Handschaltungen.
Einsatz, Planung und Berechnung von Lichtsignalanlagen im Bereich von Arbeitsstellen richten sich nach den einschlägigen Regelungen der RiLSA. Grundlage des behördlichen Verfahrens ist die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO.
Welche Angaben werden benötigt?
- Lage und Aufstellung der Signalgeber
- Signallage und Zuordnung der Signalgruppen
- Phasenfolge
- Signalzeiten
- Zwischenzeiten
- Umlaufzeit
- Signalzeitenpläne
- Ein- und Ausschaltprogramme
- Gelbblinkprogramm
- gegebenenfalls Handschaltung
- gegebenenfalls Fußgänger- und Radverkehrsführung
- gegebenenfalls zusätzliche Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen
Welche Unterlagen im konkreten Verfahren einzureichen sind, bestimmt die zuständige Behörde. Je nach Maßnahme können diese Unterlagen als signaltechnische Unterlagen, verkehrstechnische Unterlagen oder VTU für die Baustelle bezeichnet werden.
Sind verkehrstechnische Unterlagen für eine Baustellen-LSA Pflicht?
Die Bezeichnung „VTU“ wird nicht in jedem Verfahren einheitlich verwendet. Verpflichtend ist jedoch, dass die für die Lichtsignalanlage relevanten Festlegungen – insbesondere Signallage, Phasenfolge und Signalzeiten – durch die zuständige Behörde angeordnet werden.
Dafür müssen die notwendigen Berechnungs- und Planungsunterlagen vorgelegt werden. Art, Umfang und Bezeichnung dieser Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Maßnahme und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Was leistet der Signalzeitenplaner?
Der Signalzeitenplaner unterstützt bei der nachvollziehbaren Erstellung von Signalzeiten, Phasenfolgen, Zwischenzeiten und Signalzeitenplänen für Baustellen-Lichtsignalanlagen. Die Ergebnisse können als Grundlage für die fachliche Prüfung und die Abstimmung mit der zuständigen Behörde verwendet werden.
Wichtiger Hinweis: Die Berechnung ersetzt weder die fachliche Prüfung noch die verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde.
Grundlagen:
- RSA 21, Abschnitt 3.2 „Temporäre Wechsellichtzeichen“
- RiLSA – Richtlinien für Lichtsignalanlagen
- § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung
Zwischenzeit und Umlaufzeit
Die Zwischenzeit beschreibt den erforderlichen zeitlichen Abstand zwischen dem Ende der Freigabe eines Verkehrsstroms und dem Beginn der Freigabe eines konfliktierenden Verkehrsstroms. Die Umlaufzeit umfasst einen vollständigen Ablauf aller Signalzustände eines Signalprogramms. Beide Werte sind wichtige Grundlagen für einen nachvollziehbaren Signalzeitenplan.
Verkehrstechnische Unterlagen und behördliche Abstimmung
Bei Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist vor Beginn grundsätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde einzuholen. Dafür wird regelmäßig ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan oder bei der Anwendung von RSA-Regelplänen ein bemaßter Lageplan benötigt.
Bei komplexeren Verkehrsführungen oder beim Einsatz einer Baustellen-Lichtsignalanlage kann die zuständige Behörde zusätzliche verkehrstechnische Unterlagen und Berechnungsnachweise verlangen. Art und Umfang richten sich nach dem Einzelfall und den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Die Berechnung unterstützt die fachliche Planung. Sie ersetzt weder die Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson noch die Abstimmung mit der zuständigen Behörde oder die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung.
Für wen ist der Signalzeitenplaner geeignet?
- Fachplaner und Verkehrsplaner
- Straßenverkehrsbehörden
- Straßenbaubehörden
- Bauunternehmen
- Verkehrssicherungsunternehmen
- Ingenieur- und Planungsbüros
- Verantwortliche für Arbeitsstellen an Straßen
Häufige Fragen
Was ist ein Signalzeitenplan?
Ein Signalzeitenplan zeigt, wann die einzelnen Signalgruppen einer Lichtsignalanlage Grün, Gelb, Rot oder Rot-Gelb anzeigen. Bei einer Baustellen-LSA werden damit die beteiligten Verkehrsströme zeitlich aufeinander abgestimmt.
Was ist die Zwischenzeit einer LSA?
Die Zwischenzeit ist der zeitliche Abstand zwischen dem Ende der Freigabe eines Verkehrsstroms und dem Beginn der Freigabe eines konfliktierenden Verkehrsstroms.
Kann eine Fußgängerführung berücksichtigt werden?
Ja. Der Signalzeitenplaner kann Kfz-Signalgruppen und Fußgängersignale auf einer gemeinsamen Zeitachse darstellen. Die fachliche Prüfung der eingegebenen Werte bleibt erforderlich.
Ersetzt die Berechnung die behördliche Genehmigung?
Nein. Die Berechnung ist eine Planungshilfe und ersetzt keine verkehrsrechtliche Anordnung oder Prüfung durch die zuständige Behörde.
Sind verkehrstechnische Unterlagen für eine Baustellen-LSA Pflicht?
Die Bezeichnung „VTU“ wird nicht in jedem Verfahren einheitlich verwendet. Verpflichtend ist, dass die für die Lichtsignalanlage relevanten Festlegungen – insbesondere Signallage, Phasenfolge und Signalzeiten – durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Art, Umfang und Bezeichnung der einzureichenden Unterlagen richten sich nach der Maßnahme und den Vorgaben der Behörde.
Die Inhalte und Berechnungsgrundlagen werden regelmäßig geprüft. Maßgeblich sind im konkreten Verfahren die geltenden Regelwerke, die örtlichen Bedingungen und die Vorgaben der zuständigen Behörde.
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